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   FG Köln, 10.03.2004 - 11 K 6305/02   

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https://dejure.org/2004,8970
FG Köln, 10.03.2004 - 11 K 6305/02 (https://dejure.org/2004,8970)
FG Köln, Entscheidung vom 10.03.2004 - 11 K 6305/02 (https://dejure.org/2004,8970)
FG Köln, Entscheidung vom 10. März 2004 - 11 K 6305/02 (https://dejure.org/2004,8970)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 2 Abs. 1; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Kein Erlöschen der Unternehmereigenschaft bei Abwicklung einer Pensionszusage

  • rechtsportal.de

    UStG § 2 Abs. 1 ; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Kein Erlöschen der Unternehmereigenschaft bei Abwicklung einer Pensionszusage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer: - Kein Erlöschen der Unternehmereigenschaft bei Abwicklung einer Pensionszusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen einer Unternehmereigenschaft; Abziehbarkeit der Vorsteuer steuerlicher Berater im Rahmen der weiteren Abwicklung der Pensionszusage

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1646
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.04.1993 - XI R 50/90

    1. Teilleistungen bei Milchaufgabevergütung 2. Erlöschen der

    Auszug aus FG Köln, 10.03.2004 - 11 K 6305/02
    Dies bestätige die Kommentierung von Plückebaum/Malitzky, UStG, § 2 Rn. 493 , das BFH Urteil vom 21.04.1993 ( XI R 50/90, BStBl 1993 II S.696) und Abschn. 19 Abs. 7 S. 1 ff UStR.

    Weder der vom Beklagten zitierte Abschn. 19 Abs. 7 S. 1 ff der Umsatzsteuerrichtlinien noch die Rechtsprechung (BFH in BStBl II 1993, 696) forderten dies.

    Dies bestätige auch das Urteil des BFH in BStBl II 1993, 696, wo der Verzicht auf die weitere Milchproduktion gegen ratenweise Entschädigungszahlung in einem solchen Zusammenhang stehe.

    Unternehmen und Unternehmereigenschaft erlöschen erst, wenn der Unternehmer alle Rechtsbeziehungen abgewickelt hat, die mit dem aufgegebenen Betrieb zusammenhängen (BFH in BStBl II 1993, 696; Meyer in Offerhaus/Söhn/Lange, UStG, § 2 Rn. 141; Burhoff in Peter/Burhoff/Stöcker, UStG, § 2 Rn. 114; Radeisen in Vogel/Schwarz, UStG, § 2 Rn. 202).

  • BFH, 21.12.1989 - V R 184/84

    Umsatzsteuer; Zuordnung von Gegenständen zum Unternehmen bei

    Auszug aus FG Köln, 10.03.2004 - 11 K 6305/02
    So kann es dahingestellt bleiben, ob Planungen der Klägerin, die aktive Tätigkeit in den Folgejahren wieder aufzunehmen, lediglich zu einem Ruhen des Unternehmens und damit zu einer fortbestehenden Unternehmereigenschaft führten (vgl.: BFH-Urteil vom 21.12.1989 V R 184/84, UR 1990, 212; Burhoff, a.a.O., § 2 Rn 114, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 18.09.2019 - XI R 19/17

    Vorsteuerabzug aus Rechtsanwaltskosten zur Prüfung von Haftungsansprüchen in der

    Insofern gehören auch Steuerberatungsleistungen oder Prozessführungstätigkeiten bezüglich der Unternehmenssteuern bzw. Verpflichtungen aus der aktiven unternehmerischen Tätigkeit zu den im Zusammenhang mit der Abwicklung der unternehmerischen Tätigkeit stehenden Leistungen (FG Köln, Urteil vom 10.03.2004 - 11 K 6305/02, EFG 2004, 1646, Rz 21, 24; FG Köln, Beschluss vom 06.05.2010 - 10 Ko 4314/08, EFG 2010, 1640, Rz 28; FG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2012 - 5 K 3311/10 U, juris, Rz 36, jeweils m.w.N.; Stadie in Rau/Dürrwächter, a.a.O., § 2 Rz 562 und § 15 Rz 743).
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